Hygienekonzept des Bildungsinstituts Brückner

Hygienekonzept Corona-Virus der Bildungsinstitut Brückner GmbH

Inhalt

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrkräftezimmer und Flure
  3. Hygiene im Sanitärbereich
  4. Infektionsschutz in den Pausen
  5. Infektionsschutz im Unterricht
  6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf
  7. Wegeführung
  8. Vorgehensweise bei Verdächtsfällen

Vorbemerkung

Das Corona-Virus erfordert eine Anpassung des Hygienekonzepts unserer Einrichtung, um die allgemeinen Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Verwaltung umzusetzen.

In der Bildungsinstitut Brückner GmbH werden nachfolgende Hygienepläne zur Einhaltung der Infektionshygiene umgesetzt. Ziel ist es, der Übertragung von Infektionskrankheiten vorzubeugen und Infektionsrisiken zu minimieren.

1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Corona-Virus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptüber-tragungsweg ist die Tröpfcheninfektion (etwa beim Sprechen, Husten und Niesen).

Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut oder der Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich. Eine Übertragung über kontaminierte Oberflächen (Schmierinfektion) gilt nach derzeitiger Fachexpertise als unwahrscheinlich, ist aber nicht vollständig auszuschließen.

Wichtigste Maßnahmen

  • Abstand halten (mindestens 1,50 m)
  • Bei Symptomen einer Atemwegserkrankung zu Hause bleiben
  • Beobachtung des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden, Auszubildenden sowie des Personals, um rechtzeitig Krankheitssymptome zu bemerken
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln
  • Basishygiene einschließlich der Händehygiene:
    1. Die wichtigste Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche Händewaschen mit Seife, insbesondere nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; nach Kontakt mit Treppengeländern, Türgriffen, Haltegriffen etc., vor und nach dem Essen; vor dem Aufsetzen und nach dem Abnehmen einer Schutzmaske, nach dem Toiletten-Gang;
    2. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere nicht die Schleimhäute berühren, d. h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Wer einen Mund-Nasen-Schutz tragen möchte, soll dennoch den von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung empfohlenen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m zu anderen Menschen einhalten.
  • Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wird ihren Beschäftigten an den Schulen die Anschaffung von zwei waschbaren Alltagsmasken mit einem Pauschalbetrag erstatten.

2. Raumhygiene: Klassenräume, Fachräume, Aufenthaltsräume, Verwaltungsräume, Lehrkräftezimmer und Flur

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Betrieb ein Abstand von mindestens 1,50 m eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weniger Teilnehmende pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Partner- und Gruppenarbeit sind nur bei Einhaltung der Abstandsregelungen möglich.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen daher für die Lüftung unter Aufsicht einer Dienstkraft geöffnet werden.

Reinigung

Die DIN 77400 (Reinigungsdienstleitungen Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung) ist zu beachten. Sie definiert Grundsätze für eine vertragsgemäße, umweltbewusste und hygienische Reinigung unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor. In der Bildungseinrichtung steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.

Im Gegensatz zur Reinigung wird eine routinemäßige Flächendesinfektion im Betrieb auch in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht empfohlen. Hier ist die angemessene Reinigung aktuell ausreichend. Folgende Areale sollen durch die Reinigungskräfte besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen mehr als einmal täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z. B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- und Handläufe,
  • Lichtschalter,
  • Tische,
  • Computermäuse, Tastaturen, Telefone (durch Beschäftigte der Schulen).

3. Hygiene im Sanitärbereich

In allen Sanitärräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender, Einmalhandtücher und Toilettenpapier bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorzuhalten. Damit sich nicht zu viele Teilnehmende zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss zumindest in den Pausen durch eine Lehrkraft eine Eingangskontrolle durchgeführt werden. Am Eingang der Toiletten muss durch gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen werden, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne Teilnehmende aufhalten dürfen.

Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich durch das Reinigungspersonal zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem mit Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.

4. Infektionsschutz in den Pausen

Auch in den Pausen muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Pausenzeiten können vermeiden, dass zu viele Teilnehmende zeitgleich die Sanitärräume aufsuchen. Aufsichtspflichten müssen im Hinblick auf veränderte Pausensituationen angepasst werden. Abstand halten gilt auch im Lehrkräftezimmer.

5. Infektionsschutz im Unterricht

Der Unterricht ist – soweit möglich – in festen Lerngruppen durchzuführen, um enge Kontakte auf einen überschaubaren Personenkreis zu begrenzen. Auch die Zuordnung der Lehrkräfte sollte so wenige Wechsel wie möglich enthalten. Das Gebot der Kontaktminimierung sollte auch für Lehrkräfte gelten, d. h. soweit möglich sollten maßnahmeübergreifende Tätigkeiten oder Konferenzen von Lehrkräften vermieden werden.

6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Covid-19 Krankheitsverlauf

Dienstkräfte aus den besonderen Risikogruppen werden nicht zu einer Tätigkeit in der Bildungseinrichtung herangezogen. Dies betrifft in Berlin Dienstkräfte Ü60, Dienstkräfte mit bestimmten vorbestehenden Grunderkrankungen sowie zusätzlich zu den Empfehlungen des RKI schwangere Dienstkräfte und schwerbehinderte und gleichgestellte Dienstkräfte.

Dienstkräfte aus den Risikogruppen können ausdrücklich auf eigenen Wunsch nach Abwägung des eigenen Gesundheitszustandes ihre jeweilige Tätigkeit aufnehmen. In diesem Fall ist der Leitung bitte eine formlose schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, aus der die Bereitschaft zur Arbeitsaufnahme in der Einrichtung hervorgeht.

Teilnehmende, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet würden (z. B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können zu Hause lernen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Notwendig ist die Glaubhaftmachung gegenüber der Bildungseinrichtung und dem Kostenträger, soweit die Erkrankung der Einrichtung nicht ohnehin hinreichend bekannt ist.

7. Wegeführung

Es ist darauf zu achten, dass nicht alle Teilnehmende gleichzeitig über die Gänge zu den Klassenzimmern gelangen.

Sofern sich im unmittelbaren Umkreis der Bildungseinrichtung Warte- und Raucherplätze befinden, muss auch hier durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen dafür gesorgt werden, dass Abstands- und Hygieneregeln auch dort eingehalten werden.

8. Vorgehensweise bei Verdachtsfällen

Teilnehmende, die z. B. am Wochenende Symptome wie Husten, Fieber bekommen, dürfen nicht anreisen. Sie müssen am Heimatort Kontakt mit Arzt/Gesundheitsamt aufnehmen. Darüber sind alle Teilnehmende informiert worden. Sollte es während des Aufenthaltes im Bildungsinstitut Brückner GmbH zu einem Verdachtsfall kommen, ist nach einem Ablaufplan vorzugehen.



Das Hygienekonzept wird kontinuierlich überprüft und bei Bedarf angepasst.

Stand 05.05.2020

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